Vereinbaren Sie einen Termin für eine logopädische Therapie

Sprechzeiten

Montag bis Freitag 8:00 bis 18:30

Behandlungstermine werden nach telefonischer Vereinbarung vergeben.

Tel. 06043-98 89 407

Während der Behandlungszeiten ist ein Anrufbeantworter für Sie angeschaltet. Sprechen Sie bitte Ihr Anliegen und bei jedem Anruf Ihre Telefonnummer auf Band. Ich freue mich auf Ihre Nachricht und rufe Sie gerne zurück.

Rufen Sie an und vereinbaren einen Termin. Oder schreiben Sie uns. Wir melden uns dann umgehend.


     Ja, ich habe die Datenschutzerklärung  zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden
    Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage benutzt.
    Mit dem Absenden des Kontaktformulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden.

    Was für Sie wichtig ist

    Wie erhalte ich eine Heilmittelverordnung für Logopädie?

    Wenn Sie eine logopädische Therapie benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Arzt. Er wird entscheiden, ob die Therapie indiziert ist und Ihnen ggf. eine Heilmittelverordnung ausstellen.

    Zu Therapiebeginn benötigen Sie eine Verordnung, die nicht älter als 14 Tage sein darf und in der Regel einen aktuellen Hörtest (Tonaudiogramm).

    Sie kann z.B. von einem Hausarzt, Kinderarzt, Phoniater, Pädaudiologen, HNO-Arzt, Neurologen oder Kieferorthopäden/Zahnarzt ausgestellt werden.

    Welche Störungen gibt es und wie äußern sie sich?

    Fachlich fundierte und sehr gut aufbereitete Informationen zu allen logopädischen Störungsbildern finden Sie auf den Seiten des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie (dbl).

    Dort finden Sie für jedes Störungsbild

    • eine treffende Beschreibung
    • Beispiele für die Symptomatik
    • Ursachen
    • Häufigkeit
    • Diagnostik
    • Therapie

    Wie sind die Kosten geregelt?

    Gesetzlich Krankenversicherte

    Die Kosten für eine logopädische Therapie werden in Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Vergütungssätze sind  seitens der Kassen einheitlich festgelegt.

    Erwachsene Patienten zahlen einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Behandlungskosten plus 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung. Dieser Betrag wird Ihnen im Auftrag der Kassen durch die Praxis für Logopädie gesondert in Rechnung gestellt.

    Patienten mit besonderen finanziellen Belastungen sind von der Zuzahlung ausgenommen. Sie können bei ihrer Krankenkasse die Befreiung von der Zuzahlungsregelung beantragen. Wird der Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Befreiungsausweis. Wenn Sie zu Therapiebeginn einen aktuell gültigen Nachweis vorlegen, berechnen wir Ihnen keinen Eigenanteil.

    Der Nutzen von logopädischer Therapie ist in zahlreichen Studien belegt. Aber die Möglichkeiten der Ärzte zur Verschreibung sind durch Verträge und Gesetze begrenzt. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur die Kosten für medizinisch absolut notwendige Leistungen übernehmen. Ärzte müssen die Verschreibung im Zweifel vor einer Prüfungskommission rechtfertigen. De facto erhalten die Patienten damit eine gesetzlich festgelegte Minimalversorgung.

    Wohin können sich Eltern bei Verdacht auf eine Sprachentwicklungsstörung wenden?

    Bei Verdacht auf eine Sprachentwicklungsstörung wenden Sie sich bitte an einen Kinderarzt oder eine Beratungsstelle

    • Sozialpädiatrisches Zentrum
    • Frühförderstelle
    • Sprachheilambulanz
    • Logopädischer Dienst des Gesundheitsamts

    Informieren Sie sich auf der Internetseite des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie (dbl) über den  gesunden Spracherwerb und mögliche Störungsbereiche. (link ergänzen)

    Selbstzahler

    Jeder Patient hat das Recht, sich selbst zusätzliche Therapieleistungen einzukaufen. Möchten Sie Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht oder nicht mehr von der Krankenkasse übernommen werden, sprechen Sie mich bitte an.

    Privat Krankenversicherte

    Wenn Sie privat krankenversichert sind, schließe ich mit Ihnen einen individuellen Behandlungsvertrag ab. Mein Angebot orientiert sich an den Empfehlungen des dbl (Deutscher Bundesverband für Logopädie) für die Vergütung logopädischer Leistungen. Auf Wunsch erstelle ich gerne einen Kostenvoranschlag für Sie.

    Die privaten Krankenkassen erstatten die Kosten in Abhängigkeit von dem Tarif, den Sie abgeschlossen haben. Es bestehen keine festgelegten Vergütungssätze. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung ab, in welchem Umfang die Behandlungskosten übernommen werden.

    Terminabsagen – 24 Stunden-Regelung

    Vereinbarte Termine sind für Sie reserviert. Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, müssen spätestens 24 Stunden vorher telefonisch absagt werden. Sonst ist es nicht mehr möglich, die Therapiezeit an einen anderen Patienten zu vergeben.

    Die für Sie reservierte Zeit stelle ich Ihnen dann privat in Rechnung zum aktuell gültigen Kassensatz.